Kinder der 80er: Teilnahmebedingungen und Datenschutzbestimmungen
Standdatum: 19. Februar 2025.
Mit der Teilnahme am Gewinnspiel ""Kinder der 80er" erkennen die Teilnehmenden die nachstehenden Teilnahmebedingungen und Datenschutzbestimmungen als verbindlich an und bestätigen deren Kenntnisnahme.
Der Gewinn
Bremen Eins spielt im Radio vom 3. bis 14. März 2025 montags bis freitags ein akustisches Ratespiel. Zu gewinnen gibt es insgesamt 30 Einkaufsgutscheine im Wert von 100 Euro.
Ablauf des Gewinnspiels
Im Zeitraum des Spiels sendet Bremen Eins dreimal täglich Audiosequenzen aus populären Filmen, TV-Serien, Musiktiteln, ikonischen Sportereignissen, Politik, Geschichte in denen ein Wort unkenntlich gemacht ist. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer müssen erraten, welches Wort mit einem Rausch- und Piepton übertönt wurde.
Aus allen Anruferinnen und Anrufern wird per Zufallsprinzip eine Kandidatin oder ein Kandidat gezogen und ins Studio gestellt. Wer onAir die richtige Antwort nennt, gewinnt.
Teilnahmeberechtigung:
Nicht teilnahmeberechtigt sind Personen unter 16 Jahren; Mitarbeitende von Radio Bremen und dessen Tochtergesellschaften, deren jeweilige Familien- und Haushaltsmitglieder sowie alle Personen, die gemäß diesen Teilnahmebedingungen ausgeschlossen worden sind.
Radio Bremen ist berechtigt, einzelne Personen von der Teilnahme auszuschließen, sofern berechtigte Gründe wie z.B. ein Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen, der Verdacht auf Manipulation oder andere wichtige Gründe vorliegen.
Datenschutzbestimmungen:
Mit der Teilnahme an dem Gewinnspiel erklären sich die Teilnehmenden damit einverstanden, dass Radio Bremen folgende Daten erhebt:
- Vor- und Nachname .
- Telefonnummer.
- E-Mail-Adresse zur Abwicklung des Gewinns.
Die angegebenen Daten müssen gültig und richtig sein. Andernfalls können die Teilnehmenden von der Verlosung ausgeschlossen werden.
Die Daten werden von Radio Bremen vertraulich behandelt, auf gesicherten Servern gespeichert und nur in dem Umfang verarbeitet, in dem sie für die Durchführung und Abwicklung der Verlosung notwendig sind. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für die Erreichung des Zweckes ihrer Erhebung nicht mehr erforderlich sind und sofern keine gesetzlichen Regelungen dem entgegenstehen.
Darüber hinaus werden die personenbezogenen Daten der Teilnehmenden von Radio Bremen nicht an andere Dritte weitergegeben, es sei denn, sie haben in die Datenweitergabe eingewilligt oder Radio Bremen ist aufgrund gesetzlicher Bestimmungen und/oder behördlicher oder gerichtlicher Anordnungen zu einer Datenweitergabe verpflichtet. Die Daten werden nicht zu Werbezwecken genutzt.
Die teilnehmende Person ist ferner damit einverstanden, dass ihr Name – im Falle eines Gewinns – im Zusammenhang mit der Verlosung auf den Internetseiten sowie den Social-Media-Kanälen von Radio Bremen genannt wird.
Die weiteren Datenschutzbestimmungen können unter www.radiobremen.de/info/datenschutz eingesehen werden.
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Dieses Thema im Programm: Bremen Eins: 3. März 2025, 06:30 Uhr